Stärkung der Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen (HSchG) 2/23
Änderung des Hessischen Schulgesetzes (HSchG)
vom 13. Februar 2023, HKM
Stärkung der Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen
Änderungen in § 16 Abs. 2 HSchG wollen die Schulen darin bestärken, sich ihrem außerschulischen Umfeld gegenüber noch weiter zu öffnen.
Als wichtige Einrichtungen, bei denen eine Zusammenarbeit besonders wünschenswert ist, werden nun auch die Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen genannt.